Allgemeine Geschäftsbedingungen

farpoint Solution UG (haftungsbeschränkt) i. G. · Stand: 11.6.2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der farpoint Solution UG (haftungsbeschränkt) i. G. (im Folgenden „Anbieter") und ihren Kunden über die Erbringung von IT-Beratungs-, Projekt- und Managed-Service-Leistungen. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages sind die in der jeweiligen Auftragsbestätigung oder im Angebot vereinbarten Managed-Service-Pakete (Standard, Premium, Ultimate) bzw. Einzelleistungen. Die Pakete umfassen die im aktuellen Leistungsverzeichnis beschriebenen Inhalte – insbesondere Tenant-Monitoring (Nexus365 Scan), dauerhaften Pen-Test mit Cybersecurity Report, Microsoft 365 Lizenz, Backup, E-Mail-Sicherheit, Archivierung und Security-Awareness-Training. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem gebuchten Paket.

§ 3 Support-Inklusivkontingente

Pro Paket gelten folgende monatlichen Support-Inklusivkontingente, die sich aus einem Kontingent pro Nutzer und einer Obergrenze pro Vertrag (Monats-Cap) zusammensetzen:

PaketMindest-NutzerInklusiv / Nutzer / MonatMonats-CapMehraufwand
Standardab 530 Min12 Std.120 € / Std.
Premiumab 1060 Min24 Std.110 € / Std.
Ultimateab 25100 Min40 Std.100 € / Std.

Die Inklusivkontingente decken Tätigkeiten im laufenden 2nd- und 3rd-Level-Support ab – insbesondere Konfigurationsänderungen, Sicherheitsvorfälle, technische Störungen sowie Beratung zu Compliance-Anforderungen. Der 1st-Level-Support (allgemeine Nutzerfragen, Passwort-Reset, einfache How-To-Fragen) wird durch den Kunden eigenständig abgedeckt.

Nicht inkludierte Tätigkeiten – insbesondere Projektarbeiten, Migrationen, Einrichtung neuer Standorte, Schulungen, individuelle Softwareentwicklung – werden auf Basis eines separaten Angebots oder zum paketspezifischen Stundensatz oberhalb des Caps (Standard 120 €, Premium 110 €, Ultimate 100 €, jeweils zzgl. MwSt.) abgerechnet. Der Anbieter weist den Kunden rechtzeitig auf eine drohende Überschreitung der Inklusivkontingente hin.

§ 4 Mindest-Nutzerzahl, Laufzeit, Zahlung

Die Managed-Service-Pakete werden mit folgenden Mindest-Nutzerzahlen angeboten: Standard ab 5 Nutzern, Premium ab 10 Nutzern, Ultimate ab 25 Nutzern. Für kleinere Teams oder abweichende Anforderungen (z. B. KI als feste Inklusivleistung, begleitende Schulungen) erstellen wir ein individuelles Angebot. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate; die Lizenzen werden in der Regel als Jahreslizenz mit monatlicher Zahlung bezogen. Eine monatliche Vertragslaufzeit ist möglich, der Microsoft-Aufschlag von 20 % wird in diesem Fall 1:1 weitergegeben.

Rechnungsstellung erfolgt monatlich. Zahlungsziel: 14 Tage netto.

§ 5 Service Level & Reaktionszeiten

Bei kritischen Security-Incidents im Managed-Service-Vertrag garantiert der Anbieter eine Reaktionszeit von unter 1 Stunde während der vereinbarten Servicezeiten. Der Anbieter betreibt einen vollständig proaktiven Ansatz (Monitoring, SOC, RMM) – ein klassischer reaktiver Helpdesk wird nicht angeboten.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt dem Anbieter alle für die Leistungserbringung erforderlichen Zugänge, Informationen und Ansprechpartner rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen, die auf fehlender Mitwirkung beruhen, gehen nicht zu Lasten des Anbieters.

§ 7 Haftung

Der Anbieter haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.

§ 8 Datenschutz

Es gilt die Datenschutzerklärung in der jeweils aktuellen Fassung. Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab.

§ 9 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und – soweit zulässig – Gerichtsstand ist München. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Diese AGB werden im Rahmen der formellen Gründung der UG durch eine notariell beglaubigte Fassung ersetzt. Aktuelle Vertragsverhandlungen mit Geschäftspartnern erfolgen auf Basis dieser Bedingungen vorbehaltlich notwendiger Anpassungen nach Eintragung.